Unsere Hygieneregeln

Stand: 14.04.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Konzertbesucherinnen und Konzertbesucher,

nachfolgend erhalten Sie Informationen zu unseren Hygienebedingungen, die mit dem Besuch bei unseren Konzerten im Görreshaus aktuell bis auf Weiteres gültig sind.

Für den Besuch unserer Konzerte im Görreshaus gilt die 2G-Regel. Das heißt, dass nur geimpfte oder genese Personen in Verbindung mit den entsprechenden aktuellen Regelungen und Fristen unsere Konzerte besuchen können. Bitte halten Sie beim Betreten des Hauses sowohl Ihren Impf- bzw. Genesenennachweis als auch Ihren Personalausweis zur Identifikation bereit. Dies ermöglicht uns eine zügige Einlasskontrolle. Ein darüber hinausgehender zusätzlicher Test ist nicht erforderlich.

Im gesamten Gebäude gilt Maskenpflicht. Wenn Sie möchten, können Sie die Maske abnehmen, sobald Sie Ihren Sitzplatz eingenommen haben. Es gilt bei der Bestuhlung das sogenannte Schachbrettmuster. Dieses Muster muss von Ihnen eingehalten werden, weil nur diese Form der Bestuhlung für uns erlaubt ist.

Der Einlass in den Saal erfolgt 15 Minuten vor Beginn der Veranstaltung. Die Konzerte finden ohne Pause statt und dauernd in der Regel etwa eine Stunde.

Die Benutzung der Toiletten ist jeweils nur für eine Person gestattet.

Verlassen Sie bitte im Anschluss an das Konzert das Haus zügig.

Beachten Sie bitte auch, dass Sie Händeschütteln vermeiden und stets den gebotenen Abstand von mindesten 1,5 Meter zu anderen Personen einhalten. Waschen und desinfizieren Sie bitte Ihre Hände und husten oder niesen Sie geschützt, beispielsweise in die Armbeuge oder ein Taschentuch.

Den Anweisungen des Einlasspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

Wir danken Ihnen für Ihre Verständnis und Ihre Unterstützung.

Ihr Staatsorchester Rheinische Philharmonie

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