Ihre Bewerbung
soweit nicht anders angegeben, senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung an folgende E-Mail-Adresse:
info@rheinische-philharmonie.de
Bitte fassen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zu einer pdf-Datei zusammen und vergessen Sie nicht, Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihre Telefonnummer anzugeben!
Für den Lebenslauf bitten wir um tabellarische Form!
Beachten Sie bitte, dass wir bei einer Bewerbung per Brief Ihre Unterlagen nur bei Beilegung eines entsprechend frankierten Rückumschlages zurücksenden können. Kosten, die Ihnen in Verbindung mit dieser Ausschreibung entstehen, können von uns nicht ersetzt werden.
3. Konzertmeister (m/w/d) (unbefristet)
Das Staatsorchester Rheinische Philharmonie hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle 3. Konzertmeister (unbefristet) zu vergeben.
Praktika / Stipendien (befristet auf die Spielzeit 2024/25)
Das Staatsorchester Rheinische Philharmonie hat zum 01.09.2024 folgende Praktika und Stipendien (befristet auf die Spielzeit 2024/25) zu vergeben:
Probespieltermin | ||
Praktika | Violine 1 | 01.07.2024 |
Viola | n.n. | |
Kontrabass | 13.06.2024 | |
Trompete | n.n. | |
Posaune | 20.06.2024 | |
Stipendien | Violine 2 | 29.05.2024 |
Violoncello | n.n. | |
Horn | n.n. | |
Schlagzeug | 10.06.2024 |
Zum Bewerben folgen Sie bitte diesem Link zu muvac.
Im Rahmen des Praktikums / des Stipendiums sind durchschnittlich 16 Dienste / Monat zu leisten, maximal 160 Dienste in der Spielzeit. Die Vertragsdauer der Praktika beträgt 12 Monate, der Stipendien 10 Monate. Es handelt sich um ein befristetes Ausbildungsverhältnis, bei dem Sie ein Bruttogehalt / eine Vergütung in Höhe von 850,- € monatlich erhalten. Vertragspartner der Stipendien ist die Stiftung Rheinische Philharmonie.
Das Praktikum bzw. Stipendium sollte im Rahmen des Studiums der Orchestermusik bzw. im unmittelbaren Anschluss daran stattfinden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bewerber*innen, die bereits einen Zeitvertrag bzw. ein/e Praktikum / Stipendium / Akademie in einem anderen TVK-Orchester absolviert haben, an unseren Praktikanten- / Stipendiatenprobespielen nicht teilnehmen können.
Bewerber*innen aus Nicht-EU-Staaten benötigen für die Dauer des Praktikums / des Stipendiums eine gültige Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung.